01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) gelten fur alle Geschaftsbeziehungen zwischen der Usability Hoch 3 GmbH, Wolfenbutteler Str. 45, 38124 Braunschweig (nachfolgend "Anbieter") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber").

Abweichende, entgegenstehende oder erganzdende Allgemeine Geschaftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrucklich und schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten sowohl fur Unternehmer im Sinne des §14 BGB als auch fur alle sonstigen Kunden, die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen.

02

Vertragsschluss

Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestatigung des Anbieters oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

Anfragen und Projektbriefings, die uber Kontaktformulare, E-Mail oder mundlich ubermittelt werden, stellen noch keinen verbindlichen Auftrag dar. Der Anbieter erstellt auf dieser Grundlage ein individuelles Angebot.

Der Auftraggeber nimmt das Angebot an, indem er es schriftlich bestatigt oder den darin beschriebenen Leistungen durch Aufnahme der Zusammenarbeit konkludent zustimmt. Anderungen und Erganzungen des Vertrages bedurfen der Schriftform.

03

Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Der Anbieter erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Planung, Konzeption und Durchfuhrung von moderierten Usability Tests mit Endnutzern
  • UX Audits und Expertenevaluationen nach anerkannten Heuristiken (Nielsen, WCAG)
  • Qualitative Nutzerforschung, Tiefeninterviews und kontextuelle Beobachtungsstudien
  • Rekrutierung und Verwaltung von Testteilnehmern gemas Zielgruppendefinition des Auftraggebers
  • Auswertung, Analyse und Aufbereitung von Research-Ergebnissen
  • Vermittlung von verifizierten UX Researchern und UX Designern an Auftraggeber
  • Erstellung von Berichten, Prasentationen und Handlungsempfehlungen

Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen durch qualifizierte Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Anbieter.

04

Vergutung und Zahlung

Die Vergutung richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Festpreis oder Tagesatz. Alle Preise verstehen sich zuzuglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gultigen Hohe.

Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde. Bei Projekten ab einem Auftragswert von 2.000 Euro netto ist eine Anzahlung von 30% fallig, die restlichen 70% werden nach Abschluss des Projekts in Rechnung gestellt.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von 9 Prozentpunkten uber dem jeweiligen Basiszinssatz gemas §247 BGB zu berechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Reisekosten, Aufwandsentschadigungen fur Testteilnehmer und sonstige Auslagen werden gemas tatsachlichem Aufwand zusatzlich in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.

05

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Anbieter alle fur die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugange und Materialien rechtzeitig zur Verfugung zu stellen. Hierzu gehoren insbesondere:

  • Zugang zum zu testenden Produkt, zur Applikation oder zum Prototyp
  • Beschreibung der Zielgruppe und Nutzungsszenarien
  • Benennung eines Ansprechpartners mit Entscheidungskompetenz
  • Zeitnahe Ruckmeldung auf Ruckfragen des Anbieters (innerhalb von 2 Werktagen)
  • Bereitstellung eventuell benotigter Testaccounts oder Demozugange

Verzogerungen, die durch mangelnde oder verspatete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. Der vereinbarte Zeitplan verlangert sich entsprechend. Entstehen dem Anbieter durch Nichtmitwirkung zusatzliche Kosten, sind diese vom Auftraggeber zu tragen.

06

Vertraulichkeit und Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekanntgewordenen vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschaftsgeheimnisse, technische Konzepte, Nutzerdaten, Forschungsergebnisse und Projektunterlagen.

Der Anbieter stellt sicher, dass alle an einem Projekt beteiligten Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Subunternehmer einer entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

Die Geheimhaltungspflicht besteht wahrend der gesamten Projektlaufzeit und daruber hinaus fur einen Zeitraum von drei Jahren nach Projektabschluss. Auf Wunsch des Auftraggebers kann vorab eine separate Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geschlossen werden.

Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die offenkundig allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Vereinbarung bekannt werden.

07

Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Alle im Rahmen von Nutzertests erhobenen Daten der Testteilnehmer werden ausschliesslich fur den vereinbarten Forschungszweck verwendet.

Der Anbieter holt von allen Testteilnehmern vor Beginn einer Studie eine informierte, freiwillige und jederzeit widerrufbare Einwilligung zur Datenverarbeitung und Aufzeichnung ein. Testteilnehmer konnen die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Grunden zuruckziehen.

Aufzeichnungen aus Nutzertests (Video, Audio, Bildschirmaufnahmen) werden nach Abschluss der Auswertung und Ubergabe der Ergebnisse an den Auftraggeber gemas gesetzlicher Aufbewahrungsfristen geloscht, spatestens jedoch nach 12 Monaten.

Soweit der Anbieter im Rahmen der Projektdurchfuhrung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemas Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

08

Rechte an Ergebnissen

Mit vollstandiger Bezahlung der vereinbarten Vergutung ubertragt der Anbieter dem Auftraggeber das nicht ausschliessliche, zeitlich und raumlich unbeschrankte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Berichten, Prasentationen und Dokumentationen.

Die dem Anbieter zustehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte an den eingesetzten Methoden, Prozessen und internen Werkzeugen bleiben unberuhrt. Dies gilt insbesondere fur Screening-Fragebogen, Testleitfaden und standardisierte Auswertungsrahmen, die urheberrechtlich geschutztes Know-how des Anbieters darstellen.

Der Anbieter ist berechtigt, das Projekt in allgemeiner Form ohne Offenlegung vertraulicher Inhalte in seinem Portfolio und in Referenzlisten zu erwahnen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrucklich widerspricht.

09

Haftung

Der Anbieter haftet unbeschrankt fur Schaden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit beruhen, sowie fur Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Korpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlassiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, hochstens jedoch auf den Wert der im betreffenden Projekt erbrachten Leistungen.

Eine weitergehende Haftung fur leichte Fahrlassigkeit ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet insbesondere nicht fur entgangenen Gewinn, mittelbare Schaden oder Folgeschaden, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlassigkeit beruhen.

Die Forschungsergebnisse des Anbieters beruhen auf qualitativen und quantitativen Erkenntnissen aus Nutzertests. Der Anbieter ubernimmt keine Garantie dafur, dass die umgesetzten Empfehlungen zu bestimmten wirtschaftlichen Ergebnissen fuhren.

10

Kundigung und Rucktritt

Projektvertrage konnen von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekundigt werden, sofern nicht im Angebot eine andere Kundigungsfrist vereinbart wurde.

Im Falle einer Kundigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollstandig zu verguten. Fur noch nicht erbrachte Leistungen, die jedoch durch Ressourcenreservierung verursachte Kosten hervorgerufen haben (z.B. gebuchte Testteilnehmer, reservierte Moderatorenkapazitat), kann der Anbieter eine Ausfallpauschale von 30% des vereinbarten Projektwertes berechnen.

Das Recht zur ausserordentlichen Kundigung aus wichtigem Grund bleibt unberuhrt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung in Verzug bleibt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.

11

Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Gerichtsstand: Erfulungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand fur alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Braunschweig, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des offentlichen Rechts oder offentlich-rechtliches Sondervermogen ist.

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen davon unberhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nachsten kommt.

Anderungen: Der Anbieter behalт sich vor, diese AGB mit angemessener Ankudigungsfrist zu andern. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website des Anbieters abrufbar.